Mitgliedschaft - Wohnen in der Genossenschaft

Muss ich Mitglied werden, um eine Wohnung zu mieten?
Ja, die GWG vermietet nur an ihre Mitglieder Wohnungen. Mitglied werden Sie, indem Sie mindestens sechs Geschäftsanteile zeichnen. Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 26 EUR. Darüberhinaus sind je nach Wohnungsgröße weitere Anteile, die sogenannten "nutzungsbezogenen Anteile", zu zeichnen. Die Anzahl der zu zeichnenden weiteren Anteile werden in der Satzung geregelt.

Was passiert mit den Anteilen, wenn ich eine neue Wohnung benötige?
Wenn im Laufe Ihres Lebens sich die Anforderungen an Ihre Wohnung verändern, können wir Ihnen eine andere entsprechende Wohnung anbieten. Für den Fall, dass für die neue Wohnung höhere Anteile zu zeichnen sind, muss nur die Differenz nachgezahlt werden. Analog können Sie Anteile kündigen, die bei Wohnungswechsel zu viel gezeichnet sind.

Erhalte ich die Anteile zurück?
Wenn Sie aus Ihrer Genossenschaftswohnung einmal ausziehen möchten, können Sie auch Ihre Genossenschaftsanteile kündigen. Natürlich können Sie auch Mitglied bleiben und nur die wohnungsbezogenen Anteile kündigen - vielleicht möchten Sie ja später wieder einmal eine Wohnung bei der Glauchauer Wohnungsbaugenossenschaft eG beziehen?
Die Kündigung findet zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 12 Monate vorher erfolgen. Die Rückzahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt dann im folgenden Jahr nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung.

Wie lange dauert es, bis ich meine Wunschwohnung beziehen kann?
In der Regel können wir gegenwärtig in einigen Wohngebieten einen sofortigen Bezug anbieten. In Abhängigkeit von Sonderwünschen, wie z.B. Umbau des Bades oder Veränderung von Wohnungszuschnitten werden wir die Planung gemeinsam mit Ihnen vornehmen und umsetzen. Hierzu benötigen wir natürlich etwas mehr Zeit.
In unseren altersgerechten Wohnungen in der Agricolastraße und im Steinweg sollten Sie sich möglichst rechtzeitig anmelden. Hier besteht nicht zu jeder Zeit die Möglichkeit sofort eine Wohnung zu beziehen. Bei einer Anmeldung durch Sie, werden wir Sie sofort informieren, sobald eine Wohnung zur Verfügung steht.

Wann sind die Geschäftsanteile zu zahlen?
Die ersten sechs Anteile (Pflichtanteile) in Höhe von insgesamt 156,00 EUR sind mit der Aufnahme als Mitglied einzuzahlen. Die restlichen Anteile sind vor der Schlüsselübergabe für die neue Wohnung einzuzahlen. Für diese weiteren Anteile können auch Ratenzahlungen vereinbart werden.

 

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