Die Struktur der Genossenschaft
Organe unserer Genossenschaft
Mitgliederversammlung
Jedes Mitglied kann an der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben.
Aufsichtsrat (mind. 3)
Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er fördert und überwacht den Vorstand in seiner Geschäftsführung.
Vorstand (mind. 2)
Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung.
Wir sind Mitglied ...
Fragen zur Mitgliedschaft
Muss ich Mitglied werden, um eine Wohnung zu mieten? Was ist, wenn ich einmal ausziehe oder eine andere Wohnung innerhalb der Genossenschaft nehme? Die häufigsten Fragen zur Genossenschaft haben wir hier zusammengestellt und beantwortet.
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