Havariedienst
Bei Havariefällen bzw. Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten der Genossenschaft stehen die aufgeführten Unternehmen auch kurzfristig mit ihren Bereitschaftsdiensten zur Störungsbeseitigung zur Verfügung. Die Geschäftsstelle hat zusätzlich an der Pinnwand in allen Hauseingängen alle zuständigen Unternehmen aufgeführt. Wir möchten damit erreichen, dass bei Notfällen möglichst die mit den installierten Anlagen vertrauten Fachkollegen die Störungen beseitigen. Besonders sei aber nochmals darauf hingewiesen, dass Reparaturaufträge im Normalfall in der Geschäftsstelle der Glauchauer Wohnungsbaugenossenschaft eG (Tel.: 03763 7780-0) während unserer Öffnungszeiten entgegen genommen werden!
Wenn sich alle Mieter an diese Regelung halten, hilft dies bei der ordnungsgemäßen Überwachung der Erledigung der Reparaturen und der Minimierung der anfallenden Kosten. Sollten Sie den Notdienst in Anspruch nehmen, informieren Sie bitte am darauf folgenden Werktag unsere Geschäftsstelle.
Was ist eine Havarie?
Havarien sind Schäden, die das gesamte Gebäude oder eine Wohnung/mehrere Wohnungen betreffen und bei denen unmittelbar Gefahr für Leib und Leben besteht.
Dazu gehören zum Beispiel: ♦ Feuer und Gashavarie
Nicht als Havarie gelten: ♦ defekte WC-Spülkästen
Es wird darum gebeten, zu beachten, dass der Havariedienst nicht zu normalen Reparaturzwecken am Wochenende oder außerhalb der Geschäftszeiten herangezogen werden darf. Nicht notwendige Einsätze bzw. Havarien ohne Havariecharakter können auch kostenpflichtig für den Mieter sein.
Telefonverzeichnis für Havarien, Störungen und Notdienste
Allgemein
Heizung/Warmwasser
Sanitär
Rauchwarnmelder |
Techem |
0800 2 00 12 64 | ||