Die Struktur der Genossenschaft

Organe unserer Genossenschaft

Mitgliederversammlung
Jedes Mitglied kann an der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben.

Aufsichtsrat (mind. 3)
Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er fördert und überwacht den Vorstand in seiner Geschäftsführung.

Vorstand (mind. 2)
Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung.

Wir sind Mitglied ...

  • VSWG
    Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V.
  • GdW
    Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
  • AGV
    Arbeitgeberverband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V.
  • DESWOS
    Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e. V.

Fragen zur Mitgliedschaft

Muss ich Mitglied werden, um eine Wohnung zu mieten? Was ist, wenn ich einmal ausziehe oder eine andere Wohnung innerhalb der Genossenschaft nehme? Die häufigsten Fragen zur Genossenschaft haben wir hier zusammengestellt und beantwortet.

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